Bildungspunkte für die Anerkennungsstufen
„Ausbildungspraktiker“ (25 Bildungspunkte) und „Ausbildungsexperte“ (40 Bildungspunkte) Es werden grundsätzlich die Art und Dauer der Weiterbildung bei der Verteilung der Bildungspunkte zu Grunde gelegt und summiert.
Art der Weiterbildung:
- direktes Coaching des Ausbilders
- Teilnahme an Workshops, Lehrgängen und Seminaren
- Teilnahme an Vorträgen, Inhouse Schulungen
Dauer der Weiterbildung
- halbtägige Veranstaltungen
- ganztägige Veranstaltungen
- mehrtägige Veranstaltungen
Die Fachjury wertet Ihre eingereichten Qualifizierungsmaßnahmen nach einem im Juryhandbuch festgelegten Bewertungsschlüssel.
Qualifizierungsbereiche:
Die Verteilung der Bildungspunkte wird bei der Anerkennungsstufe „Ausbildungspraktiker“ und „Ausbildungsexperte“ je Qualifizierungsbereich angewendet.
Qualifizierungsbereiche | Mindestpunktzahl | Mindestpunktzahl |
Fachliche Qualifizierung | 5 Bildungspunkte | 10 Bildungspunkte |
Umgang mit Jugendlichen | 10 Bildungspunkte | 20 Bildungspunkte |
Berufspädagogische Qualifizierung | 10 Bildungspunkte | 10 Bildungspunkte |
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Projektarbeit | - | Separate Bewertung |
Für ehrenamtliches Engagement können alternativ max. 5 Punkte pauschal durch die Fachjury angerechnet werden. dadurch kann eine Punktedifferenz in den anderen Qualifizierungsbereichen ausgeglichen werden.