Annegret Umlauft
Fachbereichsleiterin
Tel:0351 4640-552
Fax:0351 4640-34552
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Schwerpunkt der Ausbilderakademie des Handwerks ist das Anerkennungsverfahren für das Weiterbildungsengagement betrieblicher Ausbilder. Die Anerkennung durch die Ausbilderakademie des Handwerks erfolgt in 2 Stufen.
Für die 1. Anerkennungsstufe „Ausbildungspraktiker“ und die 2. Anerkennungsstufe „Ausbildungsexperte“ müssen die Nachweise der letzten fünf Jahre über Weiterbildungen in den aufgeführten Qualifizierungsbereichen eingereicht werden. Die Anerkennung in der 2. Stufe wird durch eine Projektarbeit ergänzt.
Die Dokumentation erfolgt mittels Teilnahmebescheinigung, einem Zertifikat o. Ä.. Alternativ kann auch eine Einladung mit Agenda und einer Bestätigung der Teilnahme eingereicht werden. Die erforderlichen Unterlagen schicken Sie dann an die Ausbilderakademie.
1. Anerkennungsstufe „Ausbildungspraktiker“ 2. Anerkennungsstufe „Ausbildungsexperte“
Durch das erworbene Gütesiegel können Unternehmen mit überschaubarem Einsatz die Qualifikation ihres Ausbildungspersonales darstellen und somit mittelfristig positive Auswirkungen auf ihre Marktattraktivität erlangen.
Sie sind als Ausbilder(in) im Unternehmen aktiv und verfügen über einen Nachweis Ihrer berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (AdA) nach der Ausbilder-Eignungsverordnung mit bestandener Ausbildereignungsprüfung oder einem vergleichbarem Abschluss.
Erforderliche Unterlagen:
Diese Unterlagen werden durch die Ausbilderakademie des Handwerks nach dem Posteingang formell geprüft und anschließend bei Vollständigkeit der Fachjury zur eigentliche Überprüfung der eingereichten Unterlagen für eine Anerkennung zugestellt.
Weitere Informationen:
Annegret Umlauft
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