2. Stufe: Ausbildungsexperte

Nach Erreichung der ersten Stufe sind weitere 40 Bildungspunkte für die Anerkennung zum „Ausbildungsexperten“ erforderlich. Die Bildungspunkte aus der ersten Stufe werden dabei nicht angerechnet. Die Bereiche aus der ersten Stufe "fachliche Weiterbildung“, „berufspädagogische Weiterbildung" und "Umgang mit Jugendlichen" werden durch eine Projektarbeit ergänzt. Die Anerkennung in der Stufe 2 ist kostenpflichtig.

Bildungspunkte

Bildungspunkte für die Anerkennungsstufen „Ausbildungspraktiker“ (25 Bildungspunkte) und „Ausbildungsexperte“ (40 Bildungspunkte). 

Es werden grundsätzlich die Art und Dauer der Weiterbildung bei der Verteilung der Bildungspunkte zu Grunde gelegt und summiert.

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Projektarbeit für die Anerkennungsstufen „Ausbildungsexperte“

Vom Antragsteller ist in der 2. Anerkennungsstufe zusätzlich eine Projektarbeit anzufertigen. 

Die Projektarbeit soll in Form einer Ausbildungskonzeption für die eigene Berufsausbildung im Unternehmen erstellt werde. Wenn eine solche Konzeption schon vorhanden ist, können abweichende Themenvorschläge nach Absprache mit der Ausbilderakademie und der Fachjury eingereicht werden. 

Umfang der Projektarbeit:

  • 10-15 Inhaltsseiten, zzgl. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverweise, etc.
  • Präsentation der Projektarbeit (PP oder Folien)
  • Verteidigung der Projektarbeit

Nach der Einreichung wird die Projektarbeit durch Fachexperten gesichtet und nach der Präsentation bewertet.

Weiterbildungspass

Der „ Ausbilder-Bildungspass“ dient als kompaktes Dokumentationsmittel der beruflichen Fortbildungen rund um das Thema Ausbildung. Ausbilder/-innen können sich darin absolvierte Lehrgänge, Seminare, Workshops oder Fachtagungen vom jeweiligen Bildungsanbieter eintragen lassen und haben so jederzeit einen lückenlosen Nachweis gegenüber Dritten griffbereit. Zudem erleichtert der Bildungspass die weitere Fortbildungsplanung und die Anerkennung durch die Ausbilderakademie.

Der Bildungspass macht Bildungsleistungen sichtbar. Die Inhaberin oder der Inhaber kann im Bildungspass sämtliche Weiterbildungen, ehrenamtliche Tätigkeiten, Anerkennungen bzw. die Teilnahme am Erfahrungsaustausch übersichtlich erfassen und von der Kursleitung bestätigen lassen. Damit können Weiterbildungsleistungen transparent belegt werden.